Ambulante Badekur
Wieder im Trend ist die ambulante Badekur. Seit 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die medizinischen Leistungen. Kurort und Unterkunft bestimmt der Gast selbst.
So bildet die ambulante Badekur eine perfekte Mischung aus Kur und Urlaub für alle.
Vorsorge mit Urlaubscharakter
Die Belastungen werden in unserer modernen Gesellschaft mit ihren hohen Ansprüchen und Forderungen immer größer. Zu groß für manche:
Das Ergebnis sind akute oder chronische Erkrankungen von Körper, Geist und Seele.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben deshalb einen Klassiker der Prävention wieder eingeführt. Seit Juli 2021 kann jeder gesetzlich Versicherte wieder bei einer ambulanten (offenen) Badekur erholen. Arzt- und Therapiekosten werden bei einem Kuraufenthalt fast vollständig übernommen werden. Zu zahlen sind lediglich die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Interessierte lassen sich bei der eigenen Krankenkasse beraten.
So funktioniert die ambulante Badekur bzw. ambulante Vorsorgeleistung:
- Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigen lassen
- Kurort und Unterkunft selbst bestimmen
- von maßgeschneiderten, medizinischen Anwendungen profitieren
- freie Gestaltung der Freizeit mit Urlaubsflair
Fakten rund um die ambulante (offene) Badekur
Was ist eine ambulante Badekur?
- ambulante Maßnahme, die zur Vorsorge oder zum Erhalt der Gesundheit dient
- Vorsorge kombiniert mit Kuranwendungen in einem urlaubsähnlichen Umfeld
- für alle Altersgruppen geeignet
- mit oder ohne Vorerkrankungen
- empfehlenswert ist eine regelmäßige offene Badekur bei leichten chronischen Erkrankungen oder beginnenden Beschwerden
- weniger geeignet bei akuten oder schweren Erkrankungen
Wer übernimmt die Kosten?
- gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel 100 % der kurärztlichen Kosten sowie 90 % der Therapie-Kosten
- 10% und eine einmalige Verordnungsgebühr von 10 € sind Eigenleistung
- Krankenversicherungen gewähren z.T. einen Zuschuss für Unterkunft, Fahrt oder Verpflegung
- Vorleistungen die nach Beendigung der Kur erstattet werden
Wie beantrage ich die ambulante Badekur?
- Antrag nach § 23 (2) SGBV von der Krankenkasse besorgen
- Vom Arzt ausfüllen lasssen und die Notwendigkeit bestätigen lassen
- Antrag an die Krankenkasse weiterleiten
Wir empfehlen Ihnen den Antrag mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Kurbeginn zu stellen.
Wo soll Ihre ambulante Badekur stattfinden?
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Tipp: Kur, Reha und Erholung
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